Nach einigen Jahren im Angestelltenverhältnis denken viele über die Selbstständigkeit nach. Die Verdienstmöglichkeiten sind besser, die Verantwortung aber auch. Ein Überblick über das, was in Deutschland zu klären ist.
> Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung. Er ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre konkrete Lage vor dem Schritt in die Selbstständigkeit von einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt prüfen.
Ist das der richtige Schritt?
Prüfen Sie zuerst, ob Sie mitbringen:
- mindestens fünf Jahre belastbare Praxis über mehrere Projekte und Branchen
- ein Netzwerk, das die ersten Aufträge bringt
- Rücklagen für drei bis sechs Monate
- Selbstorganisation für Termine, Buchhaltung und Akquise
- einen Schwerpunkt, der nachgefragt ist: Siemens, Rockwell, Leitsysteme, Sicherheitstechnik
Freiberuflich oder gewerblich?
Das ist die erste Weichenstellung und wird häufig unterschätzt.
Ingenieurinnen und Ingenieure zählen nach § 18 EStG grundsätzlich zu den freien Berufen. Das bedeutet: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK und einfachere Buchführung über die Einnahmenüberschussrechnung.
Ob das in Ihrem Fall greift, hängt von Ausbildung und tatsächlicher Tätigkeit ab. Wer ohne einschlägigen Abschluss vergleichbare Arbeit leistet, kann als freiberuflich eingestuft werden, muss das aber gegenüber dem Finanzamt begründen. Wer daneben Hardware handelt oder Anlagen liefert, ist insoweit gewerblich. Klären Sie das vorab mit dem Finanzamt und Ihrer Steuerberatung; eine spätere Umqualifizierung wird teuer.
Scheinselbstständigkeit: der Punkt, an dem es ernst wird
Das größte Risiko ist nicht die Auftragslage, sondern die sozialversicherungsrechtliche Einordnung.
Wenn Sie über längere Zeit für einen einzigen Auftraggeber arbeiten, in dessen Betriebsabläufe eingegliedert sind, dessen Arbeitsmittel nutzen und Weisungen zu Zeit und Ort entgegennehmen, kann die Deutsche Rentenversicherung Sie als abhängig beschäftigt einstufen. Die Folge sind Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, die rückwirkend erhoben werden und existenzbedrohend sein können, für Sie und für den Auftraggeber.
Was hilft:
- mehrere Auftraggeber parallel oder zumindest im Wechsel
- eigene Arbeitsmittel, Rechner und Lizenzen
- werkvertragliche Gestaltung mit definiertem Leistungsumfang statt reiner Zeitgestellung
- freie Einteilung von Zeit und Vorgehen, soweit die Anlage es zulässt
- eigener Außenauftritt
Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung schafft Rechtssicherheit. Es ist freiwillig, dauert einige Monate und ist bei längeren Einsätzen dringend zu empfehlen.
Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Auch als anerkannt Selbstständiger können Sie nach § 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein, wenn Sie im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Das wird regelmäßig übersehen und führt später zu Nachzahlungen. Prüfen lassen.
Was Sie sonst regeln müssen
- Beim Finanzamt anmelden, über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Umsatzsteuer klären. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kommt bei den üblichen Tagessätzen in aller Regel nicht infrage
- Krankenversicherung freiwillig gesetzlich oder privat, das ist eine langfristige Entscheidung
- Altersvorsorge eigenständig aufbauen
- Berufshaftpflicht abschließen. Bei Eingriffen in laufende Anlagen ist das keine Formalie, sondern existenziell
- Steuerberatung hinzuziehen
Tagessätze
Übliche Größenordnungen in Deutschland, netto:
| Schwerpunkt | Tagessatz | |---|---| | SPS-Programmierung allgemein | 550 bis 750 Euro | | Siemens- oder Rockwell-Schwerpunkt | 650 bis 850 Euro | | Leitsysteme und Integration | 700 bis 900 Euro | | Sicherheitstechnik | 800 bis 1.000 Euro | | Projektleitung mit fachlicher Tiefe | 850 bis 1.100 Euro |
Der Satz hängt von Erfahrung, Schwerpunkt, Region und Dringlichkeit ab. Bedenken Sie, dass davon Sozialversicherung, Altersvorsorge, Urlaub, Krankheitstage, Weiterbildung, Lizenzen und auftragsfreie Zeiten zu tragen sind. Ein Tagessatz ist nicht mit einem Tagesverdienst zu verwechseln.
Aufträge gewinnen
- Personaldienstleister mit Schwerpunkt Engineering
- Berufliche Netzwerke, mit regelmäßiger fachlicher Sichtbarkeit
- Fachmessen, etwa die SPS in Nürnberg und die Hannover Messe
- Bestehende Kontakte. Frühere Arbeitgeber und Kolleginnen sind die verlässlichste Quelle
- Systemintegratoren, die Auftragsspitzen abgeben
Achten Sie beim Wechsel aus dem Angestelltenverhältnis auf ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot in Ihrem alten Arbeitsvertrag.
Der Alltag
Selbstständigkeit bringt Freiheit und höhere Sätze, verlangt aber auch, auftragsfreie Zeiten auszuhalten, Verwaltung selbst zu erledigen und bei Inbetriebnahmen längere Zeit auswärts zu sein. Wer verlässlich und fachlich sauber arbeitet, lebt schnell überwiegend von Empfehlungen.
